Vor 27 Jahren wurde die Thüringer Verfassung von den Abgeordneten des Thüringer Landtags beschlossen. Vor 26 Jahren erhielt diese Verfassung in einer Volksabstimmung eine Zustimmung von über 70 Prozent. Seither regelt sie als Grundordnung unser freistaatliches und unser öffentliches Zusammenleben in Thüringen. In all diesen Jahren hat sie sich bewährt. Das ist auch daran erkennbar, dass sie seit ihrem Inkrafttreten nur viermal geändert werden musste.

Ohne Not machen sich jetzt die Fraktionen von Linke, SPD, Grünen und CDU daran, diese Verfassung in großem Stile umzubauen. Das ist ein vielfach fragwürdiges Unterfangen. Weder nämlich hat sich ein gesellschaftspolitischer Bedarf an solch weitreichenden Änderungen artikuliert, noch gibt es halbwegs stabile Mehrheitsverhältnisse im Landtag. Eine Verfassungsänderung erfordert aber die Zustimmung von Zwei-Dritteln der Abgeordneten.

Dass Rot-Rot-Grün die Verfassung ändern will, erklärt sich leicht: Es sind im wesentlichen ideologische Ziele, die hier verfolgt werden. Ins Auge sticht insbesondere, dass die Linksgrünen den Freistaat Thüringen mittels Antifaschismusklausel ganz im Geiste der vor 30 Jahren untergegangenen DDR in einen „antifaschistischen“ Staat verwandeln wollen. Mit der Einführung sogenannter „Kinderrechte“ will man darüber hinaus das elterliche Erziehungsrecht untergraben und unsere Kinder möglichst umfassend der staatlichen Verfügung unterwerfen.
Angesichts solch weitreichender rot-rot-grüner Verfassungspläne wollte auch die CDU ihren verfassungspolitischen Hut in den Ring werfen. Herausgekommen ist etwa der Vorschlag eines ausufernden neuen Verfassungsartikels, der den Freistaat Thüringen (und nicht etwa die Migranten) zur Ausländerintegration verpflichtet.

Da die Vorschläge der Union zur Verfassungsänderung überaus dilettantisch daherkommen, stellt sich die Frage, ob die Union hier nur Verhandlungsmasse präsentiert, um via Verfassungspolitik mit Rot-Rot-Grün ins Geschäft zu kommen und eine dereinstige Volksfront-Koalition vorzubereiten. Nach dem Motto: Bekommen wir dieses oder jenes, dann bekommt ihr die Antifaklausel in die Verfassung. Wie man es unter ziemlich besten neuen Freunden so macht.

Namhafte Verfassungsrechtler jedenfalls haben den vorgeschlagenen Verfassungsänderungen bescheinigt, entweder ihrerseits verfassungswidrig, rechtstechnisch mangelhaft oder aber überflüssig zu sein, da mit ihnen Materien geregelt werden sollen, die bereits heute verfassungsrechtlich ausreichend und gut geregelt sind.

Für die AfD-Fraktion ist klar: Einzelne Regelungen unserer Verfassung, vor allem zur direkten Demokratie, bedürfen zweifellos einer Korrektur zugunsten einer besseren Beteiligung des Volkes an der Politik. Eine umfassende Verfassungsänderung, wie sie jetzt von den Altparteien angestrebt wird, steht jedoch gerade heute nicht auf der Tagesordnung. Ich sage daher klar und deutlich: Finger weg von unserer Verfassung!