Am 11. November 2020 findet am Thüringer Verfassungsgerichtshof die mündliche Verhandlung einer Anfang Juni eingereichten Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen die damaligen Corona-Verordnungen der Landesregierung und die damit verbundenen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Thüringen während des ersten sogenannten „Lockdowns“ statt.

Stefan Möller, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Wir klagen vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Corona-Verordnungen der Landesregierung, weil die dort getroffenen Regelungen Thüringer Familien, Unternehmen und nicht zuletzt auch uns als Opposition in grundlegenden Rechten und Grundrechten verletzt beziehungsweise schwer belastet haben, und diese Einschränkungen weder geeignete, noch erforderliche, noch angemessene Infektionsschutzmaßnahmen darstellen. Nach unserer Überzeugung hätten diese Eingriffe spätestens im Laufe des Frühjahrs angepasst oder gänzlich aufgehoben werden müssen, als sich die zunächst glaubwürdigen Gefahrenprognosen zumindest für Thüringen als falsch herausstellten. Wir erhoffen uns von der Entscheidung über unsere Klage auch, dass hierdurch eine verfassungsrechtliche Orientierung über das zulässige Ausmaß von Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens getroffen wird und in der Folge aktuell geltende unverhältnismäßige Maßnahmen beendet werden.“