Heute tritt in Thüringen die neue Corona-Sonderverordnung in Kraft, mit der die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 umgesetzt werden. Die Verordnung steht unter einem Parlamentsvorbehalt. Das heißt, der Landtag kann in der für Dienstag anberaumten Sondersitzung noch Änderungen an der Verordnung beschließen beziehungsweise sie gänzlich außer Kraft setzen.

Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Wir fordern die Landesregierung auf, die Beschlüsse der ‚Ministerpräsidentenkonferenz‘ vom 28. Oktober 2020 nicht umzusetzen. Die AfD ist die Partei von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit, daher werden wir alles dafür tun, um diese Werte zu verteidigen. Die Maßnahmen der Corona-Sonderverordnung sind weder geeignet, noch erforderlich, noch angemessen und daher zumindest in Teilen rechtswidrig. Die mit dieser rechtswidrigen Verordnung unter Umständen verbundenen Staatshaftungsansprüche bergen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für den Freistaat Thüringen. Zudem werden die aktuell ergriffenen Maßnahmen dazu führen, das Privatleben der Menschen ebenso wie das öffentliche, das politische, das wirtschaftliche und das kulturelle Leben im Freistaat Thüringen derart massiv zu beschädigen, dass der freiheitliche Charakter unserer Gemeinschaftsordnung prinzipiell gefährdet wird.“