Die „Feuerwehrrente“ für Angehörige von Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in ihrer derzeitigen Ausgestaltung stellt laut Stellungnahme des Thüringischen Landkreistages kein geeignetes Mittel zur „langfristigen dauerhaften und nachhaltigen Sicherung des Personalbedarfs“ der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen dar. Die Entwicklung der Zahl der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist massiv rückläufig und schwand seit 2009 um ein Viertel.
Torsten Czuppon, feuerwehrpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Den Kommunen muss es ermöglicht werden, ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen Abgaben wie Grundsteuer, Kindergartengebühren oder Hundesteuer anteilig zu reduzieren, um das Rund-um-die-Uhr-Engagement dieses Personenkreises angemessen zu würdigen. Hierzu ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes notwendig, damit die Kommunen eine sichere Rechtsgrundlage für die Begünstigung eines derart wichtigen Personenkreises haben. Die Feuerwehrrente wird als Anreiz für ehrenamtliches Engagement schon allein deshalb nicht ausreichen, da sie nach 20 Jahren aktiver Feuerwehrtätigkeit bei nicht viel mehr als 50 Euro liegen dürfte. Das ist eine Hungerrente von 2,50 Euro pro geleistetem Dienstjahr! Stattdessen brauchen wir starke Zeichen im Hier und Jetzt, die die Kommunen setzen können, wenn die Landespolitik ihnen hierfür den Rücken stärkt.“