Der Widerstand gegen Polizeibeamte bei der Ausübung ihres Dienstes – zum Schutz und Wohle aller Bürger – ist seit Jahren unverändert hoch. Das Aggressionspotential ist dabei spürbar angestiegen. Polizisten sehen sich hier enormen physischen und psychischen Belastungen und Risiken ausgesetzt. Immer wieder kommt es auch zu fragwürdigen und meist ungerechtfertigten Anzeigen gegen die Einsatzkräfte, die primär auf eine Verächtlichmachung der Polizei aus ideologischen und politischen Gründen abzielen. Der einzelne Beamte kann sich gegen entsprechende Diffamierungen kaum wehren. Das Land hat als Dienstherr hier eine besondere Fürsorgepflicht, seine Beamten zu schützen.
Im aktuellen Pilotprojekt der Thüringer Polizei zum Einsatz von Körperkameras, sogenannten Bodycams, im täglichen Einsatz und Streifendienst hat sich nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter herausgestellt, dass der Einsatz von Bodycams sinnvoll ist und der angesprochenen Problemlage entgegenwirken kann. Um eine effektive Nutzung von Bodycams zum Zwecke der Prävention und zur Unterstützung der Strafverfolgung zu erreichen, sind Aufzeichnungen nicht
nur von Bildern, sondern auch von Tonaufnahmen im polizeilichen Einsatz gefordert. Reine Videoaufzeichnungen können immer nur einen Ausschnitt von Ereignissen darstellen und liefern ein weniger objektives Bild des jeweiligen Geschehens. Tonaufzeichnungen bieten hier einen klaren Mehrwert, da damit auch Wortgefechte, die oft zur Eskalation der Lage beitragen, aufgenommen werden können. Der jeweilige
Tathergang kann so wirklichkeitsnah wiedergeben werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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