Die Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Thüringer Härtefallkommission wurde heute vom Thüringer Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Die Mitglieder der Härtefallkommission werden ohne öffentliche Ausschreibung vom Minister auf Vorschlag von überwiegend migrationsfreundlichen Organisationen und Einrichtungen ernannt. Die Härtefallkommissionsverordnung verschafft Personen, deren illegaler Aufenthalt festgestellt und die sofort vollziehbar ausreisepflichtig sind, ein weiteres Bleiberecht in Thüringen.

Corinna Herold, Mitglied der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Die Entscheidungen der Härtefallkommission konterkarieren die rechtsstaatlichen Verfahren, wenn sie Personen mit gerichtlich festgestellter Ausreisepflicht doch einen Aufenthaltsstatus zubilligen und damit den Rechtsweg ad absurdum führen. Das trägt weder zur Stärkung des Rechtsstaats noch zur Akzeptanz der Flüchtlingspolitik bei, zumal in der Härtefallkommission überwiegend Interessenvertreter der ungebremsten Zuwanderung aus aller Welt fast immer pro Antragsteller und für dessen Verbleib votieren.  Mit der Entscheidung wurde eine Chance vertan, diese Missstände zu beenden.“