In der Plenarsitzung des Thüringer Landtags am Freitag, den 18. Dezember 2020, wird über das „Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021“ [1] abgestimmt. Mit diesem soll Online-Glücksspiel legalisiert und reguliert werden. Bisher wurde das Glücksspiel von Anbietern mit EU-Glücksspiellizenzen in einem Graubereich betrieben. Durch das neue Gesetz droht eine Benachteiligung der Betreiber stationärer Spielhallen und eine Überbürokratisierung, die Spieler in die Illegalität treiben könnte.
Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Online-Glücksspiel als Realität anzuerkennen und dessen legale Durchführung zu ermöglichen, ist ein lange überfälliger Schritt. Das Suchtpotential darf dabei nicht unterschätzt werden. Die hierbei generierten Steuern müssen jedoch endlich in Thüringen gezahlt werden und unserem Gemeinwesen zugutekommen. Eine Legalisierung des Online-Glücksspiels darf außerdem nicht zu einer Benachteiligung bereits bestehender Spielhallen in Thüringen führen, die das Bedürfnis der Menschen nach Glücksspiel seit vielen Jahren in geordnete Bahnen lenken und wichtige Einnahmen für die Kommunen generieren. Insofern ist es unverständlich, wo der Nutzen einer Verringerung der Zahl von Geldspielgeräten je Konzession liegen soll und warum Wettannahmestellen anders als Spielhallen behandelt werden. Es gilt um jeden Preis zu verhindern, dass eine schlechte Gesetzgebung wie im Land Berlin, zu einer Ausbreitung von illegalen Café-Casinos führt, die sich jeder staatlichen Kontrolle entziehen!“
[1] Drucksache: 7/2284