In der Plenarsitzung des Thüringer Landtags am Freitag, dem 18. Dezember 2020, wird in zweiter Beratung über die Änderung des Waldgesetzes abgestimmt. Nach dem Gesetzentwurf von CDU und FDP wird die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald verboten. Diese Regelung soll laut Gesetz ab 2023 evaluiert werden. Damit steht die Zulassung der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern ab 2023 im Raum. Die Zustimmung von Rot-Rot-Grün hat die CDU durch einen Deal ausgehandelt. Im Gegenzug wurde der Minderheitsregierung von Bodo Ramelow bereits die Zustimmung zum Haushalt 2021 zugesichert.

Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Die im Gesetzentwurf vorgesehene Evaluierung des Verbots von Windkraftanlagen im Wald durch die Landesregierung ist nichts weiter als eine Widerrufsklausel. Die Frage, ob ein Erreichen der selbst gesteckten Klimaziele auch ohne Windkraft im Wald möglich ist, lässt politischen Interpretationsspielraum zu. Die rot-rot-grüne Landesregierung wird diesen Spielraum 2023 zu nutzen wissen, um das Verbot zu kippen. Der CDU war klar, dass die AfD sich auch im Wahljahr 2021 vehement gegen die Zerstörung der Wälder durch Windkraftanlagen einsetzen wird. Der jetzt ausgehandelte Deal ermöglicht es der CDU, ohne zu viel Gegenwehr der betroffenen Gemeinden und Bürger durch das Wahljahr 2021 zu kommen. Die Vereinbarung zur geplanten Evaluierung des Verbots von Windkraftanlagen in Wäldern im Jahr 2023 ist eine Täuschung der Bürger, die sich gegen Windkraftanlagen in den Thüringer Wäldern einsetzen. Unser Kampf für eine bezahlbare, zuverlässige  Energieversorgung und gegen die Zerstörung unserer Wälder geht weiter.“