Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen (ThürGDG)“ [1] wurde heute im Thüringer Landtag mit abenteuerlichen Argumenten in erster Lesung abgelehnt. Damit haben sich die Altparteien geschlossen dagegen ausgesprochen, die Aufgaben und Befugnisse des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen neu, umfassend und zusammenhängend zu regeln und die Stellung des ÖGD, als die dritte Säule des Gesundheitssystems, endlich entsprechend zu würdigen.

Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Es ist mir unerklärlich, warum es Thüringen nicht schafft, wie alle anderen Bundesländer auch, Aufgaben und Befugnisse des ÖGD auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen und damit die längst nicht mehr zeitgemäße Verordnung aus dem Jahr 1990 abzulösen. Es ist nichts anderes als eine Farce, wenn die Altparteien öffentlich suggerieren, man wolle etwas für den ÖGD tun. Heute hätten sie die Gelegenheit gehabt. Geblieben ist es jedoch wieder einmal nur bei leeren Worthülsen.“

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[1] Drucksache 7/2054