Im Wege des abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 4 der Thüringer Landesverfassung hat die AfD-Fraktion am 22. Dezember einen Eilantrag gegen § 3a (Untersagung von Alkoholausschank und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum), § 3b (nächtliche Ausgangsbeschränkungen) und § 6a (Verkaufsverbot für Pyrotechnik und Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik) der „Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln“ vom 14. Dezember 2020 beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Stefan Möller, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Leider steigert sich die Landesregierung immer weiter in einen regelrechten Verbotsmarathon hinein, bei dem die Grenzen der Verhältnismäßigkeit in einem atemberaubenden Tempo überschritten werden. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, dass Ausschankverbot und das Pyrotechnikverbot können angesichts der bereits bestehenden Regeln, insbesondere des Abstandsgebots schon unter logischen Gesichtspunkten keine weitergehende erhebliche infektionsschützende Wirkung herbeiführen. Dafür schädigen sie aber die betroffenen Wirtschaftszweige stark und schränken massiv die Grundrechte der Thüringer ein. Es wäre wünschenswert, wenn die Landesregierung stattdessen endlich ihre Versäumnisse der letzten Monate angeht und sich um besseren Schutz und Versorgung der tatsächlichen Risikogruppen in Alten- und Pflegeeinrichtungen kümmert.“