CDU und SPD haben sich nach jahrelangen Verhandlungen darauf geeinigt, Kinderechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags befasst sich mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Thüringer Verfassung.

Nadine Hoffmann, jugendpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Juristen haben eindeutig festgestellt, dass eine Verankerung von ‚Kinderrechten‘ im Grundgesetz überflüssig ist, da auch Kinder bereits Träger aller Grundrechte sind. Die von den Altparteien attestierte Schutzlücke im Grundgesetz besteht also nicht. Vielmehr wird die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in vorhersehbarer Weise dazu führen, dass das natürliche Recht der Eltern auf Erziehung und Pflege ihrer Kinder zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückgedrängt wird. Die Einführung von gesonderten ‚Kinderrechten‘ wird unweigerlich dazu führen, das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat empfindlich zu stören und die Möglichkeiten für staatliche Eingriffe, Vorschriften und Inobhutnahmen zu erweitern. Die Rechte von Kindern gehören in die Hände ihrer Eltern und nicht in die Hand des Staates.“