Viele Eltern in Thüringen betreuen momentan ihre Kinder zu Hause, da viele Betreuungseinrichtungen coronabedingt geschlossen sind oder sie keinen Zugang zur Notbetreuung haben. Trotzdem müssen weiterhin die Hort- oder Kindergartengebühren gezahlt werden. Ob sie diese Gebühren erstattet bekommen, ist in Thüringen ganz unterschiedlich geregelt, da darüber die Landkreise entscheiden.

Denny Jankowski, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Die Landesregierung weist wieder einmal jegliche Verantwortung von sich und schafft einen für Eltern unzumutbaren Flickenteppich, indem sie es den Landkreisen überlässt, wessen Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung haben und wer in welcher Höhe trotz geschlossener Einrichtungen Hort- oder Kindergartengebühren zahlen muss. Wo es keine Leistung gibt, kann es auch keine Bezahlung geben. Dass kein entsprechender Posten zur Erstattung der Hort- und Kindergartengebühren im Corona-Sondervermögen oder im Landeshaushalt für das Jahr 2021 vorgesehen ist, offenbart einmal mehr die komplette Planlosigkeit dieser Landesregierung.“