Die Überlegungen von Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, Änderungen der Thüringer Verfassung in Bezug auf die Auflösung des Landtags und vorgezogene Neuwahlen durchzuführen, stoßen bei der AfD-Fraktion auf Kritik.

Stefan Möller, stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Die regierungstragenden Fraktionen scheinen die Verfassung zunehmend als Spielwiese für gemeinsame machtpolitische Winkelzüge zu entdecken. Wer das Parlament für vorgezogene Neuwahlen im September auflösen möchte, sollte wenigstens so dringende Gründe dafür haben, dass die eigenen Urlaubswünsche keine Rolle spielen. Ansonsten wird der politische Missbrauch dieses verfassungsrechtlichen Notfallinstrumentes nur umso offenkundiger. Das Wahlversammlungen in die Ferienzeit von Abgeordneten fallen, stellt keinen Grund für eine Verfassungsänderung dar.“