Mit der neuen Thüringer Corona-Verordnung treten heute auch die verschärften Regelungen für die Schulen in Kraft. In den Präsenzunterricht dürfen neben Prüflingen und Schülern der Abschlussklassen nur Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Hierunter versteht der linke Bildungsminister nicht Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“, insbesondere sind keine Kinder gemeint, welche beispielsweise aufgrund körperlicher Behinderung eine Assistenz bräuchten, da durch diese die Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten. Gemeint sind Schüler mit besonderem „Unterstützungsbedarf“, also nach Aussage von Bildungsminister Helmut Holter (Linke) Schüler, die nicht richtig „mitkämen“ oder „abgehängt“ seien. Hierunter fallen insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten sowie Schulschwänzer/-abstinenzler.

Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Als Lehrer kann ich es nicht akzeptieren, dass Bildungsminister Holter bestimmte Gruppen junger Menschen einfach abschreiben will. Es ist verwerflich, ganz ‚normalen‘ Kindern und Jugendlichen aus ganz ‚normalen‘ Elternhäusern sowie Leistungsträgern das außerhäusige Lernen zu verwehren. Unsere Kinder haben alle das Recht darauf, an die Schulbank zurückzukehren. Die rot-rot-grüne Landesregierung handelt äußerst ungerecht und belastet die Leistungsträger und Mittelschicht doppelt, indem sie von ihnen verlangt, das System durch Steuern zu finanzieren und gleichzeitig Kinderbetreuung, Beschulung und Arbeit alleine zu schultern.“