Wie bereits auch die AfD-Fraktion kritisiert das Thüringer Handwerk die Ungleichbehandlung der sogenannten körpernahen Dienstleistungen durch die Landesregierung. Während Friseure ab dem 1. März 2021 wieder arbeiten dürfen, müssen ähnliche Branchen wie Kosmetiksalons, Nageldesignstudios und die Fußpflege weiterhin geschlossen bleiben.

Uwe Thrum, handwerkspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Auch auf Nachfrage konnte uns die Gesundheitsministerin nicht nachvollziehbar erklären, warum Friseure öffnen dürfen ähnliche Berufsgruppen aber nicht. Die Landesregierung nimmt damit in Kauf, dass viele weitere Existenzen am Lockdown zugrunde gehen werden. Diese Willkür muss ein Ende haben! Wir fordern die Landesregierung auf, dass zum 1. März nicht nur die Friseursalons, sondern alle vom Lockdown betroffenen Handwerksbetriebe in Thüringen wieder öffnen dürfen.“