Medienberichten zufolge hat das Bundeskabinett die Einführung eines digitalen Impfpasses beschlossen, der bereits zum Ende des zweiten Quartals 2021 verfügbar sein soll. Damit sollen Geimpften Sonderrechte im privatrechtlichen Bereich, wie Restaurantbesuche oder Flugreisen, zugestanden werden. Ab Januar 2022 soll der digitale Impfpass Teil der Erweiterung der elektronischen Patientenakte werden.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, erklärt hierzu:

„Noch im Mai 2020 wurde meine Fraktion im Plenarsaal von den dort anwesenden Mitgliedern der Altparteien verhöhnt und beschimpft, als wir öffentlich in einem Antrag vor der Einführung eines verpflichtenden Immunitäts- bzw. Impfnachweises gewarnt haben. Nun soll das Gewähren oder Versagen grundgesetzlich verbriefter Rechte an eine Impfentscheidung oder den Nachweis von Antikörpern gegen bestimmte Erreger geknüpft werden. Das ist nichts anderes als eine Corona-Impfpflicht durch die Hintertür und eine rechtsstaatswidrige Transformation von Grundrechtsausübung in Privilegien. Die Entscheidung für oder gegen eine SARS-CoV-2-Impfung muss, wie bei jeder Impfung, eine individuelle freie Entscheidung bleiben.“