Am Mittwoch beraten Bund und Länder wieder einmal darüber, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergehen wird. Eine erneute Verlängerung des sogenannten „Lockdowns“ bis Ende März ist im Gespräch. Lockerungen sollen indes an die ausreichende Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests, einen Inzidenzwert von unter 70 und eine bundeseinheitliche Lösung geknüpft werden.

Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Das Verfassungsgericht in Weimar hat gestern bestätigt, dass die Landesregierung mit ihrer Corona-Politik Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzt hat. Interessant waren auch die Zwischentöne in der Urteilsbegründung, die darauf schließen lassen, dass das höchste thüringische Gericht nur noch mit größter Mühe eine Tatsachengrundlage für die grundrechtseinschränkende Politik sieht. Für immer mehr drangsalierte Menschen ist das Fass bereits übergelaufen. Dem Mittelstand steht das Wasser bis zum Hals. Die Politik der Angst, die auf immer neuen Corona-Wellen, willkürlich angepassten Inzidenzwerten und Virusmutationen fußt, ist unverantwortlich und muss sofort beendet werden.“