Die deutsche Sprache ist als das primäre Mittel zur Verständigung der Deutschen zugleich das Medium unserer kulturellen Selbstverständigung, der sprachlichen
Persönlichkeitsbildung und der individuellen wie gemeinschaftlichen Identität. Die deutsche Sprache ist so das entscheidende Band, das die Deutschen in allen
Bundesländern und in Deutschland als Ganzem untereinander, aber auch mit denjenigen zu verbinden vermag, die als Personen mit Migrationshintergrund dauerhaft hier leben. Damit kommt ihr eine zentrale gesellschaftliche und politische Integrationsfunktion zu. Diese Funktion wird untergraben, wenn die Sprache beispielsweise durch monatelangen Unterrichtsausfall an den Schulen nicht mehr angemessen vermittelt und geübt, wenn die Sprache durch das sogenannte Gendern in manipulativer Absicht ruiniert, wenn das Vokabular der deutschen Hochsprache nicht gepflegt oder wenn die deutsche Sprache in Parallelgesellschaften nur rudimentär oder gar nicht gesprochen bzw. geschrieben wird. Entsprechende Erosions- und Destruktionsprozesse des
Deutschen sind seit längerem zu beobachten. Gerade bezüglich solcher Tendenzen ist auch der Staat in der Pflicht, die Pflege der deutschen Sprache zu fördern. Um diese Pflicht deutlich zu machen sowie den Wert und die Bedeutung der deutschen Sprache für das politische und gesellschaftliche Zusammenleben klar zum Ausdruck zu bringen, ist es geboten, in der Verfassung des Freistaats Thüringen eine Bestimmung einzufügen, die Deutsch als Landessprache festlegt.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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