Überlegungen zur Einführung von Studiengebühren für nicht-EU-ausländische Studenten bestehen etwa angesichts der Praxis anderer EU-Staaten bereits seit einigen Jahren. Ihre Erhebung Ist sinnvoll und geboten, weil nicht-EU-ausländische Studenten keinen gefestigten lnlandsbezug haben, also Thüringen bzw, Deutschland nach absolviertem Studium meist 4 von 6 wieder verlassen und nicht Teil der inländischen Solidargemeinschaft sind, die die Kosten des universitären Bildungssystems im Wesentlichen trägt, Baden-Württemberg führte solche Gebühren ein. Der Freistaat Sachsen ermöglicht die Gebührenerhebung.
Der möglicherweise erhobene Einwand, dass Studiengebühren zum Ansehens- und Attraktivitätsverlust den Wissenschaftsstandort beitragen könnten, wird dadurch entkräftet, dass Studiengebühren auch in diversen anderen EU-Ländern für Nicht-EU-Studenten eher die Norm als die Ausnahme sind. Es erscheint sogar plausibel, dass nicht-EU-ausländische Studenten sich auch deshalb für ein Studium in Deutschland entscheiden, weil dies kostengünstiger ist, als in ihrem Heimatland. In China oder Indien können Studiengebühren umgerechnet bis zu 10.000 Euro jährlich betragen. Die eigentliche Motivation eines Auslandsstudiums, von der auch das Gastgeberland profitieren könnte — kultureller Austausch oder eine nachhaltige Integration ausländischer Fachkräfte in den hiesigen Arbeitsmarkt — bleibt hinter ökonomischen Erwägungen des einzelnen zurück. Eine nennenswerte Anzahl ausländischer Studenten kehrt
nicht nur Thüringen, sondern Deutschland und Europa nach erfolgter, weitestgehend kostenloser Ausbildung den Rücken.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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