Der Thüringer Landtag berät heute in zweiter Lesung über die Erstattung der Elternbeiträge für Kindergarten und Hort während der coronabedingten Schließung der Einrichtungen. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag unterstützt das Vorhaben, Familien in der Corona-Krise finanziell zu entlasten, kritisiert jedoch zugleich die Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Landesregierung, die mit Hilfe des Entschließungsantrages [1] der AfD-Fraktion hätten behoben werden können.
Uwe Thrum, Mitglied der AfD-Fraktion im Bildungsausschuss des Thüringer Landtags, erklärt hierzu:
„Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung wesentliche Forderungen unseres Entschließungsantrages in den Gesetzentwurf aufgenommen hat. Nur leider hat Rot-Rot-Grün entscheidende Punkte nicht bedacht. Äußerst unpraktikabel finde ich, dass es nur einen Anspruch auf Gebührenerstattung gibt, wenn die Einrichtung an mehr als 15 Kalendertagen im Monat geschlossen war. Auch haben wir bereits Anfang Februar darauf hingewiesen, dass es nicht nur bei landesweiten, sondern auch bei regionalen Schließungen einzelner Einrichtungen durch die Gesundheitsämter eine Erstattung geben muss.“