Eine stattliche Summe in Höhe von 200.000 Euro plant die Landesregierung jährlich einem „Verein“ namens „Thadine“ zugutekommen zu lassen, der sich bislang nur mit einer „Interessensbekundung und Konzeption für den Aufbau einer landesweit zuständigen Antidiskriminierungsberatung in Thüringen“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TIMK) um diese Mittel beworben hat. Bislang sind bereits 23. 490 Euro an „Thadine“ geflossen für ein fragwürdiges Konzept, obwohl der Verein bislang weder offiziell gegründet noch im Vereinsregister eingetragen wurde. Auch die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit steht noch aus, welche bei politischen Aktivitäten gegen eine demokratische Partei AfD zweifelhaft erscheint.

Hierzu erklärt Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Wieder einmal versucht die rot-rot-grüne Koalition, ihre Klientel mit lukrativen Zahlungen auf Steuerzahlerkosten bei der Stange zu halten. Ein ‚Thadine e.V.‘ existiert aber juristisch gar nicht und darf schon daher nicht mit Steuergeldern alimentiert werden. Zudem ist der Verein denkbar ungeeignet, eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle zu betreiben. Das Netzwerk ‚Thadine‘ hetzt in diskriminierender Form öffentlich gegen die AfD, ist also sicher nicht neutral und kann schon deshalb nicht gemeinnützig sein. Zudem gibt es personelle Verflechtungen mit der Linkspartei und den Grünen. Mit dem Vorhaben soll offenbar unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung die Diskriminierung der Opposition finanziert werden. Die CDU als Partner von Rot-Rot-Grün trägt dieses Spielchen offenkundig mit. Die AfD wird der Finanzierung des linken Wahlkampfes auf Steuerzahlerkosten nicht zustimmen.“