Mit ihrem gestern vorgelegten Corona-Verordnungsentwurf[1] setzt die Landesregierung den auf flächendeckende „Lockdown“-Maßnahmen fixierten Kurs ihrer Corona-Politik fort und bestätigt damit sowohl ihren Unwillen als auch ihre Unfähigkeit, einen grundlegenden Richtungswandel in der Corona-Politik einzuleiten.

Hierzu erklärt die AfD-Landtagsabgeordnete Corinna Herold:

„Auch in den neuen Regelungen kommt die bedenkliche Geringachtung der Freiheit zum Ausdruck, die die Landesregierung scheinbar ‚großzügig‘ ihren zu Untertanen degradierten Bürgern einräumt. Obwohl es sich beim SARS-CoV-2-Virus weder um ein die gesamte Bevölkerung bedrohendes Killervirus noch eine Naturkatastrophe handelt, verfolgt die Landesregierung weiter eine Politik der Angst und Verunsicherung. So stellt die Verknüpfung der Ausübung von Rechten an das Vorlegen von negativen Testergebnissen eine unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung dar, die wir in jeder Form ablehnen.

Da der strikte ‚Lockdown‘ für die Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus offensichtlich wirkungslos ist, ist ein radikaler Paradigmenwechsel dringend geboten. Allein eine Strategie, die beispielsweise durch Testungen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie beim Vorliegen von Symptomen auf den Schutz der vulnerablen Gruppen abhebt, wäre im Unterschied zur ‚Lockdown‘-Politik mit der Freiheit und den Grundrechten vereinbar. Daher wird die AfD-Fraktion dem neuen Verordnungsentwurf um keinen Preis ihre Zustimmung erteilen!“

[1] Thüringer Verordnung zur Zusammenführung der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundV0 und der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindMaßnVO sowie zur Neuordnung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zur lageangepassten Kontrolle und gestuften Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 vom 25. März 2021 (VL 7/1907)