Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragte der Forstamtsleiter des Thüringer Forstamts Sondershausen eine Verkürzung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe im Landeswald des Kyffhäusers um einen Monat, die auch fristgemäß genehmigt wurde. Die eigentliche Schonzeit beginnt laut Thüringer Jagdgesetz am 1. Mai; nun sollen die Rehböcke und Schmalrehe bereits ab 1. April geschossen werden.

Hierzu erklärt Lars Schütze, jagdpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Eine Verkürzung der Schonzeit widerspricht allen wildbiologischen und tierschutzrechtlichen Erkenntnissen und bringt nur Nachteile – sowohl für das Wild als auch für den Umwelt- und Naturschutz. Bereits jetzt ist es problemlos möglich, überhöhte Wildbestände im Rahmen der bestehenden Jagdzeiten angemessen und wo notwendig auch drastisch zu reduzieren. Zudem werden die vermuteten Verbißschäden durch eine stärkere Dezimierung der Rehböcke und Schmalrehe nicht maßgeblich verringert, weil eine langfristig anzustrebende Wildbestandsregulierung auf diese Weise nicht erreicht wird.

Die durch die vorgezogene Jagd in einer wildbiologisch sensiblen Jahreszeit verursachte Unruhe führt vielmehr dazu, dass sich das gesamte Wild in schwer bejagbare Teile des Waldes zurückzieht, in denen es neue Ruhezonen findet – und dort verstärkte Verbißschäden hinterlässt. Hinzu kommt der Umstand, dass hochbeschlagenes weibliches Wild in dieser Zeit Ruhe zur Entwicklung der Föten benötigt.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag setzt sich aus diesem Grund dafür ein, dass die bestehende Schonzeit für Rehböcke und Schmalwild unverändert beibehalten wird, und fordert für den Landeswald des Kyffhäusers zuständige Untere Jagdbehörde auf, dem Antrag des Forstamtsleiters des Thüringer Forstamts Sondershausen nicht zu stattzugeben!“