Derzeit haben Angehörige von Einsatzabteilungen Freiwilliger Feuerwehren in Thüringen, mit Ausnahme derer, die besondere Funktionen
begleiten, aufgrund der Regelungen der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) grundsätzlich keinen Anspruch
auf Entschädigung für ihr durch das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) begründetes Ehrenamt. Aufgrund zurückgegangener Personalstärke in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen wird durch eine Änderung des § 15 Abs. 1 Nr.
5. Buchst. a ThürKAG die Möglichkeit geschaffen, dass durch Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung von Freiwilligen Feuerwehren ein besonderer Erlass- bzw. Teilerlassgrund für Kommunalabgaben besteht. Damit kann das Ehrenamt als Angehöriger der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr mittelbar gefördert werden, was zu einer Attraktivität dieses Ehrenamtes beizutragen vermag.
Vorgangsnummer im Thüringer Landtag
Drucksache
Redebeiträge
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes
Das Thüringer Klimagesetz ist Ausdruck einer Ideologiepolitik, die dem Freistaat faktisch keinen Nutzen bringt, aber wirtschaftlich und gesellschaftlich erheblichen Schaden verursacht. Die Annahme, der Freistaat Thüringen könne mit > mehr...
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes
Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz ist ein Beispiel für eine gut klingende, aber praktisch verfehlte Regelung mit erheblichem Missbrauchspotenzial. Anstatt betriebsnahe Qualifikation zu fördern, privilegiert es überwiegend ideologisch gefärbte und > mehr...
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Mit der Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes wird ein überflüssiges, bürokratietreibendes und ideologisch aufgeladenes Sonderregelwerk beseitigt, das weder zur Korruptionsbekämpfung noch für die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand oder für > mehr...
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel
Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz wird an die Erfordernisse einer modernen Nahversorgung sowie an die Realitäten und Bedürfnisse des stationären Einzelhandels angepasst. Technologischer Fortschritt, wirtschaftliche Entwicklung, überbordende Bürokratie, Fach- und > mehr...
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer qualifizierten kleinen Bauvorlageberechtigung
Die Ergänzung durch § 67a ThürBO schafft eine rechtssichere und qualitätsgesicherte Öffnung des Kreises der Bauvorlageberechtigten, begrenzt auf einfache und kleine Bauvorhaben. Sie folgt dem Vorbild anderer Länder, > mehr...
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Einführung freiwilliger First-Responder-Aufgaben durch die Feuerwehren
Die Ergänzung des § 10 ThürBKG um einen neuen Absatz 4 schafft eine klare gesetzliche Grundlage für die freiwillige Übernahme rettungsdienstlicher Erstversorgungsmaßnahmen durch die Feuerwehren im Rahmen strukturierter > mehr...