Derzeit haben Angehörige von Einsatzabteilungen Freiwilliger Feuerwehren in Thüringen, mit Ausnahme derer, die besondere Funktionen
begleiten, aufgrund der Regelungen der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) grundsätzlich keinen Anspruch
auf Entschädigung für ihr durch das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) begründetes Ehrenamt. Aufgrund zurückgegangener Personalstärke in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren in Thüringen wird durch eine Änderung des § 15 Abs. 1 Nr.
5. Buchst. a ThürKAG die Möglichkeit geschaffen, dass durch Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung von Freiwilligen Feuerwehren ein besonderer Erlass- bzw. Teilerlassgrund für Kommunalabgaben besteht. Damit kann das Ehrenamt als Angehöriger der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr mittelbar gefördert werden, was zu einer Attraktivität dieses Ehrenamtes beizutragen vermag.
Vorgangsnummer im Thüringer Landtag
Drucksache
Redebeiträge
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes – ThürAbgGAuljsG 2022)
Artikel 1 regelt, dass die aufgrund § 26 ThürAbgG jährlich erfolgende „automatische" Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im Jahr 2022 unterbleibt. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Lage > mehr...
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung im Jahr 2022
Die Änderung ermöglicht, dass eine Aussetzung der Anpassung der Bezüge der Mitglieder des Thüringer Landtags (Grund- und Aufwandsentschädigung) gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes im Jahr 2022 nicht > mehr...
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Mit dem Gesetzentwurf werden seit langem geführte Debatten auf Bundes- und Landesebene zur Bauvorlageberechtigung aufgegriffen. Zur finanziellen Entlastung von insbesondere privaten Bauherren sowie zur Stärkung des Handwerks wird > mehr...
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes
Das Thüringer Klimagesetz stellt einen massiven Eingriff in die Lebensausgestaltung der Thüringer dar und sorgt nicht nur in der hiesigen Wirtschaft für erhebliche Mehrkosten. Dabei beruht das Gesetz > mehr...
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung
Mit der Regelung des Artikels 54 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen über die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wurde ein Automatismus geschaffen, infolgedessen das Parlament der Pflicht > mehr...
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Derzeit haben Angehörige von Einsatzabteilungen Freiwilliger Feuerwehren in Thüringen, mit Ausnahme derer, die besondere Funktionen begleiten, aufgrund der Regelungen der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung > mehr...