Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Lutz Hasse, hat datenschutzrechtliche Bedenken im Umgang mit Corona-Schnelltests an Schulen angemeldet und beklagt, dass das Bildungsministerium datenschutzrechtliche Hinweise im Vorfeld nicht berücksichtigt habe. Aus Sicht von Bildungsminister Helmut Holter (Linke) müsse der Datenschutz in diesem Fall hinter dem Infektionsschutzaspekt hintenangestellt werden.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jens Cotta, erklärt hierzu:

„Auch unter der sogenannten Pandemie gilt die Datenschutzgrundverordnung. Mir ist keine Verordnung bekannt, die die DSVGO außer Kraft gesetzt hat. Gerade in Zeiten der inflationären Datenerhebung und -sammelwut der Behörden schützt die DSGVO ein wenig die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen – insbesondere die besonders Schützenwerten Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen. Es gibt nun einmal Regeln und an die müssen sich alle halten und wenn in Schulen der Datenschutz bei Tests nicht sichergestellt werden kann, ist das Testen sofort zu unterlassen!“