Mit einem Änderungsgesetz zum Thüringer Kommunalabgabengesetz [1] möchte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag einerseits einen Härteausgleich bei Straßenausbaubeitragsforderungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 schaffen und andererseits dafür sorgen, dass Angehörige von Einsatzabteilungen Freiwilliger Feuerwehren in Thüringen einen Erlass bzw. Teilerlass von Kommunalabgaben erhalten.
Zum Gesetzesvorhaben erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Robert Sesselmann:
„Mit dem Änderungsgesetz soll in Thüringen ein längst überfälliger Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge, die in den Jahren 2015 bis 2018 entstanden sind, auf den Weg gebracht werden, um Abgabengerechtigkeit herzustellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen über 2.000 Euro im Einzelfall finanziell entlastet werden.“
Torsten Czuppon, feuerwehrpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, ergänzt:
„Ferner soll es den Thüringer Gemeinden und Städten künftig möglich sein, Angehörige von Einsatzabteilungen Freiwilliger Feuerwehren bei Kommunalabgaben, also bei Steuern, Beiträgen und Gebühren finanziell zu entlasten. Denn die ‚Feuerwehrrente‘ reicht bei weitem nicht aus, um das wichtige, 24-stündige Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr attraktiv zu machen. Hier muss Thüringen endlich neue Wege gehen.“
[1] Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge)“ – Drucksache 7/3063