Alljährlich erfolgt in Thüringen eine automatische Anpassung der steuerfreien Diäten sowie der zu versteuernden Aufwandsentschädigung für Landtagsabgeordnete. Die Anpassung richtet sich dabei nach einem gesetzlich geregelten Indexverfahren und wird ohne parlamentarische Debatte lediglich in einer Landtagsdrucksache zur Kenntnis gegeben. Bisher war die Anpassung stets eine Erhöhung, und auch in diesem Jahr ist mit einem Anstieg zu rechnen. Die AfD-Fraktion hat jetzt zwei Gesetzentwürfe eingebracht, mit denen der bisherige Erhöhungsautomatismus aufgehoben und die Entschädigungen in diesem Jahr auf das Niveau von 2020 festgelegt werden sollen.

Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Olaf Kießling:

„Mit dem bisherigen Erhöhungsautomatismus wird verschleiert, dass es sich bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigungen um Entscheidungen des Landtags in eigener Sache auf Kosten der Steuerzahler handelt. Gerade solche Entscheidungen müssen aber öffentlich debattiert werden, weil wir Abgeordneten den Bürgern gegenüber Rechenschaft schuldig sind. Daher will die AfD den Automatismus wiederholt abschaffen. Zudem sind wir überzeugt, dass eine Diätenerhöhung in einer Zeit mehr als unangemessen ist, in der Tausende Bürger infolge der Corona-Maßnahmen den Gürtel enger schnallen oder gar um ihre wirtschaftliche Existenz bangen müssen. Unser Wille ist es, die Entschädigungen in diesem Jahr nicht zu erhöhen.“

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Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Gesetz zur Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021“ – Drucksache 7/3070

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung)“ – Drucksache 7/3062