Am 13. August 2021 jährt sich der Bau der Berliner Mauer zum 60. Mal. Die Errichtung dieses Bauwerks, von seinen Bauherren euphemistisch „antifaschistischer Schutzwall“ genannt, war ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte des deutschen Volkes. Angesichts dieses Jahrestages fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung mit einem Antrag [1] dazu auf, am 13. August 2021 dieses Ereignisses würdig zu gedenken.
Die Sprecherin für DDR-Unrecht der AfD-Landtagsfraktion, Corinna Herold, erklärt hierzu:
„Der Bau der Berliner Mauer, mit der das letzte Schlupfloch in der deutsch-deutschen Grenze geschlossen wurde, hatte weitreichende gesellschaftliche und politische Auswirkungen. Nicht zuletzt der private Bereich war vielfach betroffen: Familien wurden getrennt oder auseinandergerissen, Lebensentwürfe zerstört. Das Grenzregime an der Berliner Mauer forderte zwischen 1961 und 1989 mindestens 140 Todesopfer, insgesamt kosteten Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze weit über 600 Menschen das Leben. Die AfD-Fraktion fordert, in einem offiziellen Akt an den Mauerbau zu erinnern und der Opfer von Mauer und Stacheldraht zu gedenken. Angesichts einer Gegenwart, in der beispielsweise politische Opposition zunehmend diffamiert und Menschen wieder auf staatliche Anordnung weggesperrt werden, darf die Geschichte des DDR-Unrechtsregimes, der von ihm eingesperrten Bürger sowie der Opfer von Mauer und Stacheldraht nicht in Vergessenheit geraten.“