Die jetzt beschlossene Novellierung des MDR-Staatsvertrags zielt insbesondere darauf ab, die für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) konstitutiven Regelungen den Gegebenheiten der digitalen Medienlandschaft sowie verfassungsrechtlichen Erfordernissen der Staatsferne von Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzupassen. Dabei wird der Weg eingeschlagen, die Tätigkeitsfelder des MDR, insbesondere ins Internet hinein, auszuweiten, die Gremien (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) zu vergrößern, politische Vorgaben in der Programmgestaltung festzulegen, eine unausgewogene Zusammensetzung des Rundfunkrats zu etablieren und die Wahlmodalitäten für Rundfunkratsmitglieder aus den Parlamenten der vertragschließenden Bundesländer in einer Weise zu bestimmen, die die parlamentarische Opposition systematisch benachteiligt. Einige der neuen Regelungen begegnen daher ernsten verfassungsrechtlichen Bedenken, weshalb es geboten ist, diese Regelungen umgehend zu korrigieren. Dies gilt auch für die erkennbare Tendenz, bereits im Staatsvertrag bestimmte Inhalte des Programms festzulegen und den MDR auf diese Weise stärker in Richtung eines Gesinnungs-und Bevormundungsrundfunks umzugestalten.
Eine generelle Neustrukturierung des MDR wurde mit dem novellierten MDR-Staatsvertrag vermieden. Damit ist vorgezeichnet, dass sich die für die bisherige Praxis des MDR charakteristischen Tendenzen auch in Zukunft fortsetzen. Hierher gehört zum Beispiel, dass die durch die gesetzlich garantierte Finanzierung gesicherte Quasi-Monopolstellung des MDR im Bereich des Radios weiter gefestigt wird und die Spielräume privater Radiosender verengt werden. Solchen die Medienvielfalt bedrohenden Tendenzen kann nur durch eine grundsätzliche Reform des MDR sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems im Ganzen begegnet werden, die eine deutliche institutionelle und personelle Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herbeiführt und dessen Fokussierung auf eine Grundversorgung in den Programmbereichen Bildung, Nachrichten und Information, Regionales, Kultur, Verbraucherschutz, Hobby, Lebenshilfe, Amateur- und Breitensport sichert.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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