Der Thüringer Landtag wird sich heute abschließend mit dem Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) befassen, der den MDR-Staatsvertrag aus dem Jahr 1991 ablösen soll. Aus Sicht der AfD-Fraktion hat man es versäumt, die Gelegenheit zu nutzen, eine grundsätzliche Reform anzustoßen und die strukturellen Mängel in unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beseitigen. Entsprechende Vorschläge liefert der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion [1].

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jens Cotta, erklärt hierzu:

„Nachdem man ganze sieben Jahre an dem Gesetzentwurf gewerkelt hat, ist es mehr als ernüchternd, was am Ende dabei herausgekommen ist. Ganz nach der gewohnten linken Methodik, wurden unliebsame Kritiker nicht gehört und verfassungsrechtliche Bedenken einfach unter den Teppich gekehrt. Das Ergebnis ist, dass man nun einen Staatsfunk 2.0 etabliert, um ganz offensichtlich die einzige politische Opposition, die AfD, medial gezielt auszugrenzen. Dass Meinungspluralismus nicht gewollt ist, erkennt man auch an der neuen Zusammensetzung des Rundfunkrates. Dort werden nicht nur die kommunalen Interessen geschwächt, sondern es wird auch eine ganz unangemessene Akzentverschiebung bei den Vertretern des Wirtschaftslebens vorgenommen.“

[1] Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Ausgeglichene Programmgestaltung gewährleisten, ausgewogene und staatsferne Zusammensetzung der Gremien sichern, auf Grundversorgung konzentrieren: Der MDR darf kein Bevormundungsrundfunk werden“ (Drucksache 7/3152)