Der Bildungs- und Gesundheitsausschuss des Thüringer Landtags befasst sich heute in gemeinsamer Sitzung mit der Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes und den Plänen der Landesregierung, die Regelungen in eine Landesverordnung zu übertragen. Die AfD-Fraktion hat eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Landesregierung vom 29. April 2021 eingereicht.

Denny Jankowski, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:

„Die AfD-Fraktion ist von der Verfassungswidrigkeit des ‚Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ überzeugt und zu der Auffassung gelangt, dass der jetzt eintretende Zustand verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. Indem die ‚ThürSARS CoV 2 IfS MaßnVO‘ die Regelungen des novellierten Infektionsschutzgesetzes landesrechtlich umsetzt, werden mit ihr durch das Land nicht regulierbare Grundrechtsaufhebungs- beziehungsweise Verbotsmechanismen etabliert, die sich allein an völlig willkürlich gewählten Inzidenzwerten orientieren. Die Verordnung stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zum direkten oder indirekten Test- und Impfzwang dar und missachtet damit die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger. Privilegien für Geimpfte und damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft lehnen wir ganz klar ab!“