Die AfD-Fraktion beantragt im Rahmen eines Sonderplenums des Thüringer Landtags die Einsetzung eines Treuhand-Untersuchungsausschusses. Der Ausschuss soll dem Antrag entsprechend Verfehlungen, Missstände, strafbare Handlungen von Entscheidungsträgern sowie die daraus resultierenden Folgen für Thüringer Betriebe und Arbeitsplätze sowie für die Wirtschaftsstruktur des Landes untersuchen.

Stefan Möller, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erläutert die hierfür ausschlaggebenden Gründe:

„Die mit den Aktivitäten der Treuhand bereits bekannt gewordenen haarsträubenden Umstände sind in den bisherigen Untersuchungsausschüssen nicht mit der gebotenen Intensität untersucht und aufgearbeitet worden. Als Gründe hierfür sind die gewaltige Anzahl an Vorfällen und das zum damaligen Zeitpunkt vergleichsweise geringe Interesse der westdeutsch dominierten Landes- und Bundespolitik zu nennen. Eine Aufklärung ist jedoch auch heute noch im Interesse des Freistaats, weil die mit den Treuhandaktivitäten verbundene Deindustrialisierung Thüringens fortwirkt. So ist das Ausmaß des durch eine Bundesanstalt entstandenen Unrechts nicht nur bei absehbaren zukünftigen Auseinandersetzungen um den Länderfinanzausgleich von Relevanz. Auch die Frage, ob Menschen, die durch dieses Unrecht jahrelanger Arbeitslosigkeit ausgesetzt waren, eine Entschädigung zustehen sollte, ist nach wie vor nicht geklärt.

Mit diesem Antrag erfüllt die Fraktion zudem eines der zentralen Wahlversprechen der Thüringer AfD.“