Laut neuer Thüringer SARS-CoV-2-lnfektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 20. Mai 2021 hat die Maskenpflicht weiterhin Bestand im öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften sowie in Schulen. Lockerungen sind hingegen für sexuelle Dienstleistungen vorgesehen. Obwohl Prostituierte bei ihrer Berufsausübung gezwungen sind, ständig wechselnde Partner zu bedienen, sollen sie nach Auffassung der rot-rot-grünen Landesregierung ab einer Inzidenz unter 50 von der Maskenpflicht befreit werden.

Hierzu erklärt Uwe Thrum, Mitglied der AfD-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Thüringer Landtags:

„Die heutigen Beratung zur Thüringer SARS-CoV-2-IfS-MaßnVO in der gemeinsamen Sitzung von Gesundheits- und Bildungsausschuss verdeutlichen einmal mehr die Unverhältnismäßigkeit der Maskenpflicht für unsere Kinder in den Schulen. Während die Landesregierung bezüglich der Benutzung von Masken in Prostitutionsstätten einen eher lockeren Umgang pflegt, muss andererseits ein Inzidenzwert von 35 erreicht werden, um allen Kindern und Jugendlichen ein freies Durchatmen an den Schulen zu ermöglichen. Das ist absurd! Ganz offensichtlich liegen der Landesregierung Randgruppen und deren Kunden mehr am Herzen als unsere Kinder und Jugendlichen!“