Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat die Länder aufgefordert, die Notwendigkeit einer generellen Maskenpflicht aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen auf den Prüfstand zu stellen. Die Thüringer Landesregierung hingegen sprach sich gegen eine schnelle Aufhebung der Maskenpflicht aus. Nach Auffassung des Thüringer Justizministers, Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen), sei die Maskenpflicht ein verhältnismäßig geringer Eingriff in die Grundrechte.
Dr. Wolfgang Lauerwald, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Es ist an sich schon sehr bezeichnend, dass nirgends nachzulesen ist, unter welchen Voraussetzungen die Landesregierung überhaupt gedenkt, die Maskenpflicht zu beenden. Dass Herr Adams nun aber Grundrechte in Klassen einteilt, ist wirklich die Krönung und zeugt von einem äußerst fragwürdigen Rechtsverständnis. Es gibt keine Grundrechte erster oder zweiter Klasse, auf die man mehr oder minder verzichten kann. Grundrechte sind generell zu schonen und dürfen eben nicht beliebig, und auch nicht von dieser rot-rot-grünen Landesregierung, eingeschränkt werden.
Worauf warten Sie Herr Ramelow? Beenden Sie die Maskenpflicht, beenden Sie die Testpflicht an unseren Schulen, beenden Sie den Lockdown, denn dafür gibt es keinerlei wissenschaftliche Grundlage mehr!“