Die Landesregierung verfolgt gegenwärtig die Ausweisung von Schutzgebieten mit dem Fokus der Ausweisung von Naturschutzgebieten – so
in der Südharzer Gipskarstlandschaft. Im Jahr 2009 wurde zuletzt ein Landschaftsschutzgebiet in Thüringen (im Obereichsfeld) ausgewiesen.
Im Vergleich zu anderen Flächenbundesländern erfolgt die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nur zögerlich. Bei der Ausweisung von
Naturschutzgebieten existiert seitens der Landesregierung ein Konzept der Priorisierung, welches ebenso auf Landschaftsschutzgebiete anzuwenden ist. Die beteiligten Behörden sind zur Begutachtung und Verwaltung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung angewiesen. Die Zusammenarbeit der Behörden der beteiligten Ebenen ist zu verbessern, bereits vorliegende Gutachten sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ermöglicht den Erhalt der Eigenart Thüringer Landschaften und trägt so zur Aufwertung entsprechender Gebiete bei. Dies befördert auch den insbesondere sanften Tourismus. Ebenso wird die Rolle des Erholungscharakters ausgewiesener Gebiete und damit die Lebensqualität gestärkt. All dies dient zugleich der Bewahrung und Entwicklung des ländlichen Raums.
Die Rolle von Bürger- und Gemeindeinteressen bei der Ausweisung von Schutzgebieten ist zu stärken. Zum einen bei Begehren für Ausweisung wie beispielsweise durch eine Petition zur Ausweisung des Kleinen Thüringer Waldes als Landschaftsschutzgebiet. Zum anderen aber auch bei Ablehnungen von Schutzgebieten wie bei der geplanten Erweiterung der Hohen Schrecke. Bei Ausweisungen sind aufgrund der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Prägung des Freistaats Thüringen die entsprechenden Akteure einzubinden.