Am Freitag, 25. Juni 2021, hat das Landgericht Erfurt die Unterlassungsklage der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena gegen den Vorsitzenden der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer handele es sich bei der von Björn Höcke im Sommerinterview des MDR vor zwei Jahren getätigten Äußerung nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine verbotene Schmähkritik, sondern ausschließlich um eine Meinungsäußerung und ein Werturteil. Erkennbar sei, dass Björn Höcke die Aussage bezüglich der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena „ironisch und mit erkennbar mangelnder Ernsthaftigkeit“ getroffen habe. In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass Ironie vornehmlich als Meinung zu werten sei. Dadurch habe der AfD-Fraktionsvorsitzende seine eigene Äußerung relativiert. Zudem erkannte das Gericht an, dass Björn Höcke nach der vorausgegangenen Aufforderung der linken Landtagsabgeordneten König-Preuss, das Sommerinterview als Kampagne gegen den Beklagten zu nutzen, das Recht zu einem Gegenschlag gehabt habe.