Medienberichten zufolge wurden in dieser Woche erneut die Privat- und Diensträume eines Weimarer Richters, gegen den wegen Rechtsbeugung ermittelt wird, und darüber hinaus auch Räumlichkeiten von acht Zeugen, gegen die kein Tatverdacht besteht, von der Polizei durchsucht. Die AfD-Fraktion macht dies nun zum Thema im Justizausschuss des Thüringer Landtags.

Hierzu erklärt der justizpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Robert Sesselmann:

„Gegen den beschuldigten Richter wird zu Unrecht wegen Rechtsbeugung ermittelt, denn dieser hat eine Entscheidung im einstweiligen Verfahren nach § 1666 I, IV BGB erlassen dürfen. In der Presse wurde insbesondere durch entsprechende Erklärungen aus dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Entscheidung mit sachfremden Erwägungen kritisiert und damit gegen die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinem Dienstverpflichteten in erheblichem Maße verstoßen. Ebenso wie Justizminister Adams, der nicht intervenierte. Auch bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erfolgten Durchsuchungen bei dritten Personen, insbesondere den Zeugen. Wir halten es daher für dringend geboten, dass sich der Justizausschuss mit dem Sachverhalt befasst.“