Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar über die AfD-Klage gegen die öffentliche Bezeichnung der Partei als „Verfassungsschutz-Prüffall“ erklärt der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller:
„Zumindest wurde vom Gericht klar gemacht, dass der sogenannte ‚Verfassungsschutz‘ einen massiven Rechtsbruch begangen hat und der AfD entsprechend seinem politischen Auftrag Schaden zufügte. Dass die besonderen schutzwürdigen Interessen der Abgeordneten und auch der Fraktion vom Gericht nicht anerkannt wurden, bedauern wir sehr. Wir werden das Urteil prüfen und entscheiden, wie wir mit dem Verfahren weiter umgehen.“