Berichten des MDR zufolge plant Innenminister Georg Maier (SPD) offenbar eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes, nachdem das Verwaltungsgericht in Weimar gestern urteilte, dass die Veröffentlichung der Einstufung der AfD Thüringen als Prüffall durch Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer rechtswidrig war.

Hierzu erklärt Stefan Möller, Mitglied der AfD-Fraktion im Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts wäre für Demokraten Anlass genug, den gerichtlich festgestellten Missbrauch des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung der Opposition zu überdenken. Innenminister Maier sucht stattdessen nach Wegen, das Urteil des Gerichts zukünftig zu umgehen. Deutlicher kann er seine Geringschätzung der Schutzmechanismen des Rechtsstaats kaum verdeutlichen.

Klar ist damit einmal mehr: Die größte Gefahr für die Thüringer Verfassung geht derzeit vom obersten Dienstherrn des Verfassungsschutzes aus.“