Die 1990 in der DDR gegründete Treuhandanstalt (TA) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe hatte, „volkseigene“ Betriebe der DDR im Sinne einer den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft verpflichteten Wirtschaftsordnung zu privatisieren und Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen zu sichern. Dort, wo das als nicht möglich angesehen wurde, sollten die entsprechenden Unternehmen stillgelegt werden.
Um die Frage, ob die Tätigkeit der TA eine Erfolgsgeschichte darstellt oder nicht, wird noch immer gerungen. Wie auch immer man dies im Ganzen beurteilen mag, so sind mit den Aktivitäten der Treuhandanstalt auch Fehlentwicklungen, Missstände, Verfehlungen und Straftaten verbunden, die viele Menschen bis heute für unzureichend aufgeklärt halten und die für erlittene Ungerechtigkeiten sowie wirtschaftlichen Niedergang stehen.
Es wird vor diesem Hintergrund gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 des Thüringer Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beantragt.