Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die im Dezember 2020 gescheiterte Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Kraft gesetzt, obwohl Sachsen-Anhalt dem entsprechenden Staatvertrag nicht zugestimmt hat.
Dazu äußert Jens Cotta, medienpolitischer Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion:
„Ich bin überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall eine sehr fragwürdige Abwägung von Rechtsgütern vorgenommen hat. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet jedenfalls einen schweren Schlag gegen die föderalen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Wenn die Nicht-Zustimmung eines Landes jetzt wirkungslos bleibt, wird nicht nur die souveräne Entscheidung eines Bundeslandes ausgehebelt und das föderale Einstimmigkeitsprinzip konterkariert, sondern im Grunde auch jede realistische politische Möglichkeit einer Reform der Rundfunkfinanzierung verbaut. De facto besagt die Entscheidung, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Forderungen der Öffentlich-Rechtlichen nach immer mehr Geld und die fortwährende Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch den Gesetzgeber einzudämmen. Dabei geht das Bundesverfassungsgericht von einer höchst einseitigen Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Anstalten aus, die in der Perspektive Karlsruhes geradezu so etwas wie ein Wahrheitsministerium zu sein scheinen.
Heute ist ein schlechter Tag für den Meinungspluralismus und für den Föderalismus. Das wird die AfD nicht entmutigen, weiterhin für eine grundlegende Reform der Öffentlich-Rechtlichen und für die Abschaffung des Rundfunkbeitrages einzutreten.“