Wie die AfD-Fraktion anhand öffentlich zugänglicher Informationen ermitteln konnte, haben mehrere Beigeordnete der Landkreise gleichzeitig ein Mandat als Gemeinde- beziehungsweise Stadtratsmitglied. Dies verstößt zweifelsfrei gegen die Inkompatibilitätsregelung des § 23 Abs. 4 Nr. 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), nach der gewählte Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder ihr Amt nicht antreten können oder verlieren, wenn sie gleichzeitig als Beigeordnete eines Landkreises, dem die Kommune angehört, tätig sind. Betroffen sind unter anderem die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Schmalkalden-Meiningen, darunter auch Abgeordnete des Thüringer Landtages.
Hierzu erklärt Robert Sesselmann, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:
„Um die gravierenden Unstimmigkeiten zu beleuchten, die sich aus den uns vorliegenden Informationen ergeben, habe ich gemeinsam mit meinem Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke im Namen der AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage eingereicht, die von der Landesregierung erhellende Antworten zu möglichen Sonderregelungen oder Einschränkungen der Inkompatibilitätserklärung der Thüringer Kommunalordnung erbittet – auch wenn wir davon ausgehen, dass es die nicht gibt. Ganz offensichtlich werden bewusst gesetzliche Regelungen umgangen, die nicht ohne Grund verabschiedet wurden.
Mit der um sich greifenden Postenschacherei und dem kommunalen Ämterfilz muss endlich Schluss gemacht werden! So wie sie es von den Bürgern erwarten, müssen sich sämtliche Landes- und Kommunalpolitiker des Freistaates Thüringen an Recht und Gesetz halten, während die Landesregierung angehalten ist, die ThürKO auf allen Ebenen konsequent umzusetzen und möglichen Missbrauch zu ahnden.“