Immer mehr Eltern werden dazu gezwungen, digitale Endgeräte für ihre Kinder für den Schulunterricht selbst zu beschaffen. Wie aus Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion hervorgeht [1], sieht die Landesregierung die Pflicht eindeutig bei den Eltern. Die Lehr- und Lernmittelverordnung und das Schulgesetz regeln klar, dass digitale Endgeräte in Thüringen nicht unter die Lernmittelfreiheit fallen.

Denny Jankowski, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion erklärt hierzu:

„Wir haben das Thema seit längerer Zeit im Blick und kritisieren, dass pädagogische Konzepte und Altersangemessenheit fehlen, dafür aber die Eltern hohe Kosten stemmen müssen. Auf unsere Kleinen Anfragen erhielten wir erst dieses Jahr als Antworten, dass die Landesregierung hier zuvörderst die Eltern in der Pflicht sieht, die Geräte zu beschaffen.

Holters aktuelle Aussage, er würde gern allen Schülern Geräte zur Verfügung stellen, ist eine falsche Fährte im Wahlkampf. Eine Erstausstattung aller Thüringer Schüler läge bei etwa 130 bis 160 Millionen Euro. Diese Entlastung für die Familien hat Minister Holter bestimmt nicht ernsthaft geplant. Wir als AfD setzen uns einerseits dafür ein, dass der Staat die Geräte als Leihgeräte an alle Schüler ausgibt, wenn diese im Unterricht altersangemessen, pädagogisch und didaktisch sinnvoll eingesetzt werden. Lehrer dürfen hier aber auf keinen Fall ersetzt und die Kinder allein vor den Rechner gesetzt werden.“

[1] Kleine Anfrage der Abgeordneten Jankowski, Mühlmann und Thrum (AfD) „Beschaffung von digitalen Lerngeräten durch Eltern, Schulen und Schulträger – Teil I“ (Drucksache 7/2695); Kleine Anfrage des Abgeordneten Jankowski (AfD) „Kosten der Digitalisierung in Thüringens Schulsystem – Teil ll“ (Drucksache 7/3476)