Der Bundesrat berät heute über die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro für die Schäden der Flutkatastrophe (Aufbauhilfegesetz 2021). Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen. Thüringen wird aus dem Fonds keine Mittel erhalten, obwohl auch der Freistaat von den Starkregenereignissen im Sommer betroffen war.

Torsten Czuppon, Sprecher für Feuerwehren, Brand- und Katastrophenschutz der AfD-Landtagsfraktion, erklärt hierzu:

„Zahlreiche unwetterartige Starkregenereignisse haben in den Monaten Juni und Juli unter anderem auch Gebiete im Saale-Orla-Kreis, im Landkreis Saalfeld Rudolstadt, im Wartburgkreis und im Landkreis Gotha heimgesucht. Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Georg Maier, verweist in diesem Zusammenhang auf ‚Elementarschadenversicherungen‘. Scheinbar hielt es die Landesregierung daher gar nicht erst für notwendig, sich beim Bund dafür stark zu machen, dass auch Thüringen Mittel aus dem Milliardenfonds für die Schäden der Flutkatastrophe erhält.

Dieses Versagen werden wir im Innen- und Kommunalausschuss thematisieren und von Rot-Rot-Grün eine Erklärung für ihr Handeln einfordern [1]. Meine Fraktion wird nicht hinnehmen, dass von Unwetterschäden betroffene Bürger von der Landesregierung im Regen stehen gelassen werden.“

[1] Antrag der Fraktion der AfD „Starkregenereignisse in Thüringen in den Monaten Juni und Juli 2021 – Feststellung des Katastrophenfalles und finanzielle Hilfen für betroffene Grundstückseigentümer und Kommunen“ (Vorlage 7/2598)