Während die Landesregierung und die Bundesregierung den Bürgern gegenüber monatelang behauptete, es werde keinen Impfzwang geben, strebt sie jetzt augenscheinlich die Einführungeines De-facto-Impfzwangs auch in Thüringen an. Die in anderen Bundesländern bereits geltenden sogenannten „2G-“ oder auch die „2G-plus-Regeln“ zielen wie die schon etablierte „3G-Regelung“ darauf ab, die Menschen zu einer Covid-19-Impfung mit unzureichend erprobten Impfstoffen zu nötigen, indem nämlich ungeimpfte sowie gesunde Personen mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und rechtlichen Diskriminierungen, etwa der Streichung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall, belegt werden. Damit untergräbt man die Eigenverantwortung der mündigen Bürger zugunsten
einer augenscheinlich auf Dauer angelegten obrigkeitlichen Bevormundung, macht Grundrechte zum veräußerlichen Gut und spaltet die Gesellschaft. Ob Thüringen diesen Weg in den vormundschaftlichen Staat weiterverfolgen soll, ist im Plenum des Landtags zu beraten.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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