Mit bis zu 400 Millionen Euro beteiligt sich der Bund an den Soforthilfen der Bundesländer zur Bewältigung von Schäden durch Starkregenereignisse. Im Gegensatz zu Bayern und Sachsen wurde Thüringen als einziges Bundesland weder im Aufbauhilfegesetz noch in der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ berücksichtigt. Auf Nachfrage der AfD-Fraktion musste der Staatssekretär im Innenministerium, Udo Götze, einräumen, dass von der Landesregierung zwar Hilfsgelder beantragt wurden, die der Bund jedoch nicht bewilligte. Konkrete Gründe für die Ablehnung blieb er den Abgeordneten allerdings schuldig.
Hierzu erklärt Torsten Czuppon, Sprecher für Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz der AfD-Landtagsfraktion:
„Wieder einmal wurde an alle gedacht, nur nicht an die Thüringer. Unsere Mitbürger, die unlängst im Wartburgkreis oder im Saale-Orla-Kreis von Starkregenereignissen betroffen waren, stehen mit leeren Händen da und müssen ohne Unterstützung um ihre Existenz fürchten. Der Verweis der Landesregierung auf ‚punktuelle Ereignisse‘, für die keine finanziellen Hilfen des Landes verfügbar seien, muss in den Ohren der Betroffenen wie blanker Hohn klingen.
Ich fordere die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene gegen eine derartige Ungleichbehandlung von Unwetteropfern stark zu machen und sich zukünftig nicht so leicht über den Tisch ziehen lassen. Unsere Bürger in Thüringen müssen sich im Schadenfall auf die gleiche angemessene Unterstützung verlassen können, wie sie nicht nur in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, sondern auch in unseren Nachbarländer Bayern und Sachsen gewährt wird.“