Wie aus der heutigen Unterrichtung bezüglich der „über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 30. Juni 2021“[1] hervorgeht, sind zur Jahresmitte im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie im Gesamthaushalt 16 Millionen Euro an genehmigten überplanmäßigen Ausgaben liegen geblieben, die nun für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz verwendet werden sollen. Nun kommen weiteren 40 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben aus dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hinzu, die nun im 2. Halbjahr für Testungen an Schulen sowie die Erstattung von Kindertagesstättengebühren wegen der Corona-Maßnahmen verwendet werden. Der Topf des Corona-Sondervermögens ist nach Angaben der Landesregierung nahezu leer. Wo konkret die Einsparungen in den beiden Ministerien erfolgt sein sollen beziehungsweise noch erfolgen für die zusätzlichen Millionen, erfahre auch die Landesregierung erst am 20. Dezember dieses Jahres.

Hierzu erklärt Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Meine Fraktion vermisst den Grundsatz zur gebotenen Haushalts-Wahrheit und -klarheit. Dem Bürger muss jederzeit klar dargelegt werden können, was ihn die Corona-Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und Europaebene kosten. Transparenz erreicht man nicht, indem man ein Corona-Sondervermögen einrichtet und dann die übrigen Kosten im Kernhaushalt versteckt. Dass Rot-Rot-Grün alles daran setzen wird, sein Pandemiemissmanagement zu verschleiern – wie es die CDU auf Bundesebene tut –, stand bereits seit langem zu befürchten.

Für das Haushaltsjahr 2022 fordert die AfD entweder eine klare, nachvollziehbare und unverwässerte Darstellung im Sondervermögen oder die Wiedereingliederung des „Vermögens“ in den Kernhaushalt, dann aber mit konsequenter Zuordnung zur Kostenstelle ‚Corona‘. Im Falle der zweiten Variante müssen dann aber auch in den Quartalslisten die Kostenstellen dargestellt werden, damit dem Steuerzahler jederzeit klar dargelegt werden kann, wie hoch die Belastungen durch Regierungshandeln für ihn sind.“

[1] Unterrichtung durch die Landesregierung „Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2021 für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Betrag von über 50.000 Euro (Art. 101 Abs. 2 Verfassung des Freistaats Thüringen i. V. m. § 37 Abs. 4 Halbsatz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung und § 6 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2021), Drucksache 7/3789