Der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtages wird sich am morgigen Freitag erneut mit zwei Fragen der Beamtenbesoldung befassen – konkret mit der verfassungsgemäßen Alimentation der Thüringer Beamten und mit der Zulage für Inhaber eines Beförderungsdienstpostens für Fachleiter „in Wartestellung“. Wie die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kießling (AfD)[1] ergeben hat, trifft die aufgeworfene Besoldungs- und Gerechtigkeitsproblematik allerdings weniger den Bereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, sondern bietet viel weitergehenden Einblick in die Besoldungssituation aller Organisationsebenen im Landesdienst. Es ist kein Geheimnis, dass Thüringer Beamte mit der Tätigkeit auf einen höherwertigen Dienstposten zwar eine anspruchsvollere Arbeit leisten – eine entsprechende Besoldung hingegen bis zu 20 Jahre auf sich warten lässt, bis die tatsächliche Beförderung aus verschieden Gründen erfolgt.

Hierzu erklärt Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Durch die Beförderungspraxis vertröstet das Land die Beamten über viele Jahre auf eine anstehende Beförderung und hält sie bis dahin teilweise unterbezahlt als billige Arbeitskräfte. Während man auf Ebene der Ministerien und Landesämter für eine zeitnahe leistungsgerechte Besoldung sorgt, finden sich Beamte mit zurückgebliebener Besoldung besonders dort, wo die eigentliche Arbeit stattfindet. Zum 30. Juni 2021 sind zum Beispiel in den Finanzämtern 719 Beamte und im Bereich der Landespolizei 1431 Beamte länger als zwei Jahre und zuweilen sogar schon 15 bis 20 Jahre auf höherwertigeren Dienstposten dauerbeschäftigt, ohne dafür eine amtsangemessene Besoldung zu erhalten. Ein ähnlicher Beförderungsstau herrscht im Landeskriminalamt, beim Gerichtsvollzieherdienst, Rechtspflegerdienst, Allgemeinen Justizdienst, Justizvollzugsdienst und im Bewährungshilfedienst – und das, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Freistaat bescheinigt hat, dass die Alimentation der Beamten in Hinblick auf den Abstand zur Grundsicherung dringend anpassungswürdig ist.

Die dadurch mangelnde Wertschätzung belegt zweifelsfrei, dass die Landesregierung nicht einmal ansatzweise verstanden hat, dass sie heute die Weichen für die funktionierende Verwaltung von morgen stellt!

In einem Haushaltsjahr, an dem der Pensionsfond – die Altersvorsorge der Beamten – in den Kernhaushalt zurückgebracht wird, müssen solche Baustelle dringenden bereinigt werden. Meine Fraktion wird sich dies in den anstehenden Haushaltsverhandlungen mit zur Aufgabe machen.“

[1] Kleine Anfrage 7/2257