Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, unter dem Titel des „Klimaschutzes“ und der radikalen Reduktion des CO2-Ausstoßes ein umfangreiches,
weitreichendes und mit exorbitanten Kosten verbundenes Legislativpaket zur Klimapolitik (Programm „Fit-for-55“) umzusetzen. Dieses Projekt wird eine erhebliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten auch für die Thüringer Bürger sowie steigende Kosten auch für die Thüringer Wirtschaft mit sich bringen, indem es eine merkliche Verteuerung von Energie nach sich ziehen wird. Es ist zu befürchten, dass die Realisierung des Projekts eine Deindustrialisierung und entsprechende soziale Verwerfungen mit ich bringen wird. Zudem hat die Umsetzung der EUPläne zur Folge, dass die demokratische politische Selbstbestimmung in Deutschland erheblich eingeschränkt wird.
Ein Teil des Pakets ist der am 14. Juli 2021 von der Europäischen Kommission verabschiedete Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (KOM 2021, 558 endg.). Ziel des Vorschlags ist es, Mindestanforderungen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz
in den Sektoren Verkehr und Gebäudebestand festzulegen, die dann in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Hierbei sollen detaillierte
europäische „Effizienzziele“, die bislang lediglich als Richtwerte ausgestaltet waren, verbindlich festgelegt werden.
Dem Vorschlag zufolge muss jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass der Grundsatz der Energieeffizienz in Planung, Politik und wichtigen Investitionsentscheidungen im Energiesektor und in anderen Sektoren, die sich auf Energieverbrauch oder Energieeffizienz auswirken, vorrangig
berücksichtigt wird. Daraus resultiert für den Freistaat Thüringen unter anderem, dass von der EU eine festgelegte Sanierungspflicht von drei
Prozent des öffentlich genutzten Gebäudebestands pauschal vorgegeben würde. Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass Thüringen einen vergleichsweise hohen Anteil historischer (öffentlicher) Gebäude besitzt, die unter strengen Auflagen des Denkmalschutzes stehen, bedeutet dies eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der politischen Gestaltungsspielräume im Umgang mit den baukulturellen Besonderheiten Thüringens. Zudem liegt die Sanierungsrate bei öffentlichen Gebäuden in Thüringen aktuell bei etwa einem Prozent, sodass der durch die EUBestimmungen geforderte erhebliche finanzielle Mehraufwand den Gestaltungsspielraum des Landes und der Kommunen, auch mit Blick auf die als prioritär betrachteten umwelt- und sozialpolitischen Ziele, einzuschränken droht.
Die Umsetzung der Richtlinie würde dazu führen, dass der Verwaltungsaufwand etwa durch Pflichten zur Berichterstattung und zur Datenerhebung für Land und Kommunen zunimmt. Dies würde einen erheblichen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf zur Folge haben, was etwa den Haushalt des Freistaats Thüringen unverhältnismäßig belasten würde. Eine Einschränkung des demokratischen politischen Handlungsspielraums und der entsprechenden haushaltspolitischen Prioritätensetzung würde außerdem durch die EU-Vorgaben im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und zugunsten von Ausgleichsmaßnahmen für weiter ansteigende Energiepreise erfolgen.
Das infolge des „Fit-for-55“-Pakets zu befürchtende Anwachsen der Energiearmut soll durch die Einrichtung eines „Klima-Sozialfonds“, welcher
aus Steuern auf den Emissionshandel gespeist werden soll, aufgefangen werden. Abgesehen davon, dass die EU-Vorschläge unklar lassen,
was unter „Energiearmut“ genau verstanden werden soll, ist zu erwarten, dass die Einrichtung des „Klima-Sozialfonds“ zu einer Umverteilung großen Stils führt, die für die Thüringer Bürger und Unternehmen mehr Belastungen als Entlastungen bringen wird, Belastungen, die zu den höheren Energiepreisen noch hinzukommen. Im Ganzen beruht das EU-Klimapaket auf wissenschaftlich fragwürdigen „klimapolitischen“ Prämissen und utopischen Zielsetzungen, während die konkreten Folgen, die seine Umsetzung für die Bürger und mittelständische Wirtschaft sowie die Verwaltung auf kommunaler und
Landesebene nach sich ziehen werden, absehbar eine Belastung und Gängelung bedeuten.